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neuerlehrplan:klasse08:datenschutzundsicherheit

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Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz

Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die seine Person betreffen.

Datensicherheit

Vermeidung von Datenverlusten oder -verfälschungen, die durch unsachgemäße Ablage oder durch Zerstörung entstehen können.

Anforderungen an die Informationssicherheit:

  • Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen dürfen Zugriff auf diese Informationen haben
  • Integrität: Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden
  • Verfügbarkeit: Der Zugriff auf die Daten muss gewährleistet sein
  • Authentizität: Echtheit und Vertrauenswürdigkeit der Daten muss gewährleistet sein

Datenschutz-Grundverordung (DSGVO)

- Im Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1990 zählten Angaben etwa über die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gesundheit zu “besonderen Arten personenbezogener Daten”. Im DSGVO wird entsprechend nach genetischen oder biometrischen Daten sowie nach Gesundheitsdaten unterschieden. - Mit dem 25.Mai 2018 greift das EU-Datenschutzgesetz. Was viele BürgerInnen nicht wussten ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz schon seit 2016 so “eng” gefasst wurde wie das EU-Datenschutzgesetz. Dennoch steht das oben genannte Datum für einen neuen besonderen Abschnitt.

Gesetze

neuerlehrplan/klasse08/datenschutzundsicherheit.1773919997.txt.gz · Zuletzt geändert: von lutz